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   BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 298/82   

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https://dejure.org/1984,19435
BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 298/82 (https://dejure.org/1984,19435)
BAG, Entscheidung vom 20.11.1984 - 3 AZR 298/82 (https://dejure.org/1984,19435)
BAG, Entscheidung vom 20. November 1984 - 3 AZR 298/82 (https://dejure.org/1984,19435)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78

    Anspruch auf Rückzahlung eines Gehaltsvorschusses als sonstiger Anspruch aus dem

    Auszug aus BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 298/82
    Dies aber wäre erforderlich gewesen (vgl. BAG Urteil vom 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 -, AP Nr. 68 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 24.05.1973 - 5 AZR 21/73

    Ausschlußfristen - Lohnfortzahlungsanspruch - Tarifliche Ausschlußfristen -

    Auszug aus BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 298/82
    grundsätzlich eng auszulegen sind (vgl. BAG Urteil vom 24. Mai 1973 - 3 AZR 21/73 - AP Nr. 52 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 3 c und 4 der Gründe).
  • BAG, 20.01.1982 - 5 AZR 755/79

    Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 298/82
    2.a) Nach dem vom Fünften Senat im Urteil vom 20. Januar 1982 - 5 AZR 755/79 - (AP Nr. 72 zu § 4 TVG Ausschluß fristen) bei Anwendung des § 16 BRTV-Bau aufgestel1ten Grundsatz, werden Ansprüche aus selbständig neben dem Arbeitsverhältnis abgeschlossenen anderen bürgerlichrechtlichen Verträgen in der Regel von tariflichen Aus schlußklauseln nicht erfaßt.
  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02

    Ausschlußfrist

    Auch bei Ansprüchen des Arbeitgebers hat das Bundesarbeitsgericht im Falle einer einstufigen Ausschlußfrist die Auffassung vertreten, daß sich derjenige, der, sei es auch ohne Absicht, durch Abgabe eines Schuldanerkenntnisses bewirke, daß sein Gläubiger die Schriftform einer tariflichen Ausschlußbestimmung nicht einhalte, nicht mit Erfolg auf den Ablauf einer Ausschlußfrist berufen könne (3. August 1971 - 1 AZR 327/70 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 66 mit zust. Anm. Buchner; einschränkend dagegen 20. November 1984 - 3 AZR 298/82 - nv.).
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